Artikel 1 – Definitionen
1. Techweise, Teil von YINK: ansässig in 1e Blekerhof 6, 3011CJ in Rotterdam mit der Handelskammernummer 74526081, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3 – Zahlung
1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. In einigen Fällen wird für Reservierungen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Reservierungsnachweis und die Vorauszahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Einziehung vornehmen. Die mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
5. Wenn der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot.
2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder zum Schadensersatz, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5 – Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher.
2. Der Verbraucher hat 14 Tage Zeit, die Bestellung zu stornieren und die Rücksendung anzumelden. Danach hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzugeben. 
3. Nach Erhalt der Rücksendung hat YINK 14 Tage Zeit, um den Bestellbetrag (Standard inklusive Versandkosten) zu erstatten.
4. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach Ihren Spezifikationen individuell angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
5. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
6. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und – wenn vernünftigerweise möglich – Senden Sie es in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurück.

Artikel 6 – Änderung der Vereinbarung
1. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
2. Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages, so kann sich hierdurch der Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber schnellstmöglich informieren.
3. Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang
1. Sobald die Kaufsache beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 – Untersuchungen und Anzeigen
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist, zu untersuchen oder prüfen zu lassen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest die Anforderungen erfüllen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
2. Reklamationen über Schäden, Mängel oder Verlust der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware nachzubessern, erneut zu liefern, von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil zuzusenden der Kaufpreis.
4. Kleinere und/oder Standardabweichungen in der Branche sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht zum Nachteil des Verkäufers geltend gemacht werden.
5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
6. Nach Bearbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9 – Muster und Modelle
1. Sofern dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis erfolgt ist, ohne dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen muss. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entspricht.
2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gilt auch die Angabe der Grundfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Hinweis, ohne dass der Liefergegenstand damit übereinstimmen muss.

Artikel 10 – Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Shop/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Zeitpunkt abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Zeitpunkt, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
3. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5. Benötigt der Verkäufer für die Vertragsabwicklung Informationen des Käufers, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Die vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist Richtwert. Dies ist niemals eine Frist. Bei Fristüberschreitung muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt
1. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer vernünftigerweise nicht mit der normalen Vertragserfüllung rechnen kann B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, z. B. Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, auf die der Verkäufer zur Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 12 – Übertragung von Rechten
1. Rechte beider Parteien aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Abschnitt 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie gelieferte Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann dem Verkäufer keine verspätete Lieferung vorgeworfen werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und diese gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme vorzulegen.
5. Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer den Betrag vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
6. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14 – Haftung
1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 – Reklamationspflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. Der Kunde muss die Beschwerde per E-Mail an info@techweise.com bekannt geben. Führt dies nicht zu einer Lösung, kann der Kunde die Streitigkeit zur Schlichtung melden /url?https://www.webwinkelkeur.nl/knowledge base/consumers/dispute. 2. Ab dem 15. Februar 2016 ist es Verbrauchern in der EU auch möglich, Beschwerden über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einzureichen. Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr . Sofern Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig bearbeitet wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.
3. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16 – Garantien
1. Soweit Garantien im Vertrag enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
2. Die genannte Garantie dient dazu, eine solche Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu erreichen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dieser niemals von einer Verletzung ausgehen kann eine Garantie. Berufung auf Abschnitt 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Rechtsverletzung Kenntnis hatte oder durch eine Untersuchung hätte erlangen können.
3. Die angegebene Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn – ohne Erlaubnis – Der Käufer oder Dritte haben Änderungen vorgenommen oder versucht, die Kaufsache für Zwecke zu verwenden, für die sie nicht vorgesehen waren.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie dieses Herstellers.

Artikel 17 – Geistiges Eigentum
1. YINK behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Geschmacksmusterrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen vor , maßstabsgetreue Modelle usw., sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
2. Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von YINK nicht kopieren, Dritten zeigen und/oder zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen.

Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. YINK ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Größere inhaltliche Änderungen werden von YINK möglichst vorab mit dem Kunden besprochen.
4. Verbraucher haben das Recht, bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten.

Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Für jede Vereinbarung zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem YINK seinen Sitz hat, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 20 – Namensnennung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit Rocket Lawyer (https://www.rocketlawyer.com/nl/nl) erstellt.